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Stadtwerke Schwaz Logo
Strom

zuverlässig versorgt

Rund 10.000 Kunden in und um Schwaz vertrauen auf die Sicherheit der Stromversorgung der Stadtwerke Schwaz.

Mit ihren Wasserkraftwerken und Photovoltaik-Anlagen erzeugen die Stadtwerke Schwaz rund 75 GWh Strom, den sie auf die Haushalte und Betriebe in Schwaz, Vomp, Pill und Terfens/Vomperbach verteilen.
Hier können Sie:

STROMPRODUKTE ZUR AUSWAHL:

  • schwaz.strom

    PRIVAT

    Ökostrom für Haushalte

    Arbeitspreis 
    16,00 Cent/kWh

    Energiepreise inkl. 20% Ust

    Grundpreis 3,00 Euro/Monat

  • schwaz.strom

    eCar

    Ökostrom für Elektrofahrzeuge

    Arbeitspreis TAG
    21,42 Cent/kWh

    Arbeitspreis NACHT
    17,14 Cent/kWh

    Energiepreise inkl. 20% Ust

    Grundpreis 3,00 Euro/Monat

  • schwaz.strom

    BUSINESS

    Ökostrom für Unternehmen

    Arbeitspreis bis 14.600 kWh/a
    16,85 Cent/kWh

    für jede weitere kWh: 
    16,00 Cent/kWh

    Energiepreise inkl. 20% Ust

    Grundpreis 3,00 Euro/Monat

  • schwaz.strom

    Vierte Box

    Ökostrom für Unternehmen

    Arbeitspreis bis 14.600 kWh/a
    16,85 Cent/kWh

    für jede weitere kWh: 
    16,00 Cent/kWh

    Energiepreise inkl. 20% Ust

    Grundpreis 3,00 Euro/Monat

Smart meter

Smart Meter, die intelligenten Stromzähler sind digital, bequem und sicher: Sie sind Voraussetzung für die effiziente Nutzung von Energie und eine zuverlässige Stromversorgung.

Digital bringt Erleichterung
Durch diese intelligenten Zähler wird die Ablesung
der Verbrauchswerte deutlich erleichtert.
Denn durch die digitale Übertragung
der Daten zu den Stadtwerken Schwaz ist
eine manuelle Zählerablesung beim Kunden
vor Ort nicht mehr nötig. Außerdem macht
die Möglichkeit einer taggenauen Ablesung
auch das An- bzw. Abmelden bei einem
Umzug einfacher denn je. Mit einem intelligenten
Stromzähler kann der persönliche
Stromverbrauch auch beobachtet, analysiert
und kostensparend angepasst werden. Dazu
liefern intelligente Stromzähler – je nach
Einstellungsvorgabe des Kunden – laufende
Energieverbrauchsdaten, die über das Kundenportal
der Stadtwerke Schwaz abgerufen
werden können.
Intelligente Stromzähler sind sicher
Die Energiedaten werden kryptografisch
verschlüsselt und sind nur vom Kunden
persönlich oder zwecks Abrechnung für die
Stadtwerke Schwaz zugänglich. Die Geräte
entsprechen dem höchstmöglichen Sicherheitsstandard.
Die Datenübertragung erfolgt
über die Stromleitung bis zur nächsten Trafostation
und von dort über eine Mobilfunkstrecke
bis zu den Stadtwerken Schwaz. Die
Sicherheit der Daten ist garantiert.

Derzeit werden alle herkömmlichen Zähler gegen neue, digitale Stromzähler ersetzt. Der Endverbraucher kann selbst entscheiden, wie der intelligente Zähler eingestellt werden soll und die Anzeige von Stromverbrauchsdaten kann auf Wunsch ein- oder ausgeschaltet werden.

Smart Meter, die intelligenten Stromzähler

Alles über Smart Meter

  • Die neue Stromrichtlinie im 3. EU-Binnenmarktpaket fordert im Anhang A die Einführung von „intelligenten Messsystemen“, also Smart Meters für alle Verbraucher, um aktiv an den Energiemärkten teilnehmen zu können. Die Richtlinie fordert des Weiteren, dass mindestens 80 % aller Stromkunden bis spätestens 2020 einen Smart Meter erhalten sollen.

    Die Ende Dezember 2010 beschlossene ElWOG-Novelle 2010 enthält in den §§ 83 f erstmals Rahmenbedingungen über eine österreichweite Einführung von Smart Metering. Damit soll die Umsetzung der Vorgaben aus dem oben erwähnten 3. Richtlinienpaket der EU erreicht werden.

    Festgeschrieben wurde in § 83 Abs. 1, dass der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend eine Verordnung über die Eckpunkte eines Roll-outs in Österreich nach Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse erlassen kann.

    Die Regulierungsbehörde E-Control hat ebenfalls einige Verordnungsermächtigungen erhalten. So sollen laut §§ 83 Abs. 2 bzw. 84 Abs. 4 in Zukunft die detaillierten Vorgaben für Smart Metering, etwa die Art- und der Umfang der Funktionsanforderungen, der Dateninhalt oder die Information an den Kunden durch die E-Control per Verordnung geregelt werden

  • Smart Meter sind digitale Messgeräte zur Erfassung des Energieverbrauchs, wobei die Verbrauchswerte fernübertragen werden können. Gegenüber den derzeit verwendeten Messgeräten verfügen Smart Meter über eine Reihe neuer Funktionen. Im Gegensatz zum rein analogen Ferraris-Zähler besitzt der Smart Meter keinerlei mechanische Teile mehr sondern funktioniert vollelektronisch.

    Darüber hinaus bietet der Smart Meter eine Fülle an nützliche Zusatzfunktionen, die weit über das bloße Erfassen des Stromverbrauchs hinausgehen. So zum Beispiel unter anderem:

     

    • Erfassung und Speicherung von detaillierten Zählwerten (z.B. ¼ Stundenwerte über mehrere Tage)
    • Lastgangmessung – d.h. die Messung der abgenommenen Strommenge je ¼ Stunde
    • Mehrtariffunktionalität. Damit sind dann etwa spezielle Wochenendtarife, Ferienhaustarife, Singletarife oder spezielle Tarife für Betreiber von Wärmepumpen möglich
    • Erfassung von Qualitätsparametern
    • Kommunikationsschnittstellen für externe Anwendungen (weitere Zähler, Haushaltsgeräte, Inhouse-Displays, die den jeweiligen Verbrauch anzeigen usw.)
    • Information des Kunden zeitnahe über seinen tatsächlichen Energieverbrauch
    • Transparente Darstellung der kundenspezifischen Daten in einem Webportal
  • Die Netzbetreiber sind laut Gesetz für alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Messwesen zuständig. Sie profitieren durch die Einführung von Smart Metering daher in erster Linie durch Effizienzsteigerungen im Netzbetrieb, besonders bei aufwandsintensiven Geschäftsprozessen wie Ablesung, Abrechnung, Übersiedlungen sowie bei der Abwicklung von Ein-/Abschaltung der Anlagen.

    Weitere Vorteile ergeben sich auch durch:

    • Verbesserungen in Netzüberwachung und -steuerung;
    • Ausfallsmanagement mit Identifizierung von Kundenanlagen, die von Störungen betroffen sind und zielgerichtete effiziente Störungsbehebung;
    • Unterstützung der Integration von dezentralen Erzeugungsanlagen (Strom);
    • Verlagerung von Verbrauchsspitzen und Vergleichmäßigung der Netzbelastung durch tarifliche Anreize für Kunden;
    • Deutliche Reduktion der Anzahl der Anfragen von Konsumenten zu Rechnungen
    • Regelmäßige Kosten- und Verbrauchsinformationen
    • Transparente und nachvollziehbare Stromrechnungen (keine Überraschung durch hohe Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung)
    • Klarheit bei Verbrauchsabgrenzungen, z.B. bei Lieferantenwechsel, Übersiedlung
    • Unterstützung von zukunftsträchtigen Gebäudekonzepten (Stichwort: Homeautomation)
    • Schnellere Einschaltung des Stroms bei Einzug (Kein langes Warten, bis der Netzbetreiber vor Ort den Zähler einschaltet. Lästige Terminvereinbarungen entfallen.)
  • Die Erhebung von Messdaten durch einen Smart Meter unterliegt wie jede andere Datenanwendung den Rechtsvorschriften des Datenschutzgesetzes (DSG). Dieses enthält Regelungen über den Schutz personenbezogener Daten und die Zulässigkeit von deren Verwendung. Die Verwendung von Daten ist an bestimmte Grundsätze geknüpft, wobei hierbei besonders die rechtmäßige Verwendung und der rechtmäßige Zweck der Ermittlung hervorzuheben sind.

    Bereits das Datenschutzgesetz schreibt vor, dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit zu treffen sind. Es ist geregelt, dass insbesondere Protokoll zu führen ist, damit tatsächlich durchgeführte Verwendungsvorgänge, wie insbesondere Änderungen, Abfragen und Übermittlungen, in Hinblick auf ihre Zulässigkeit im notwendigen Ausmaß nachvollzogen werden. Zudem sind bei der Meldung der Datenanwendung auch Angaben über die getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen, die eine vorläufige Beurteilung der Angemessenheit der Sicherheitsvorkehrungen erlauben, anzuführen.

    Bereits seit über 10 Jahren sind bei Industrie- und Gewerbekunden mit hohem Verbrauch sogenannte Lastprofilzähler im Einsatz. Diese Lastprofilzähler erheben ebenfalls 15-min-Verbrauchs- und Leistungswerte und werden in den meisten Fällen fernausgelesen.

    Die IMA-VO enthält in ihrer aktuellen Fassung zudem die Anforderungen an alle Smart Meter, die Geräte selbst sowie ihre Kommunikation nach anerkannten Stand der Technik zu verschlüsseln und gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten entsprechend abzusichern.

  • Alle für einen sicheren Betrieb der Netzinfrastruktur nötigen Daten sowie alle Daten, die für die Abrechnung und Verbrauchs-information des Kunden relevant sind.

    Beispielsweise: Zählerstände, Zählpunktnummer, Statusinformation über den Zähler, Wirkverbrauch sowie Leistung und Lastprofil sowohl für den Bezug als auch die Lieferung.

    Es werden keine persönlichen Daten wie Name oder Adresse übertragen.

  • Hier finden Sie für das Thema Smart Metering im Strommarkt relevante rechtliche Grundlagen und Regelwerke.

     

    http://www.e-control.at/recht/bundesrecht/strom/verordnungen

downloads:

Allgemeine Infos

  • Allgemeine Anschlussinfo.pdf
    202 KB  (PDF) Download
  • Smart Meter Kurzanleitung.pdf
    1 MB  (PDF) Download

Strom/Energie

  • Informationen zum Energielieferanten Strom.pdf
    75 KB  (PDF) Download
  • Infoblatt Stromliefervertrag.pdf
    61 KB  (PDF) Download

Strom/Netz

  • Antrag auf Netzanschluss (Netzzutritt).pdf
    906 KB  (PDF) Download
  • FO-SV0-007-Infoblatt_ANB_SWS_mLogo.pdf
    72 KB  (PDF) Download
  • Preisblatt Verteilnetzbetrieb der Stadtwerke Schwaz GmbH.pdf
    170 KB  (PDF) Download

Photovoltaik

  • Antrag auf Netzanschluss (Netzzutritt).pdf
    906 KB  (PDF) Download
  • Preisblatt Verteilnetzbetrieb der Stadtwerke Schwaz GmbH.pdf
    170 KB  (PDF) Download
  • FO-SV0-024-Datenblatt PV-Anlage.pdf
    122 KB  (PDF) Download
  • ST-FO-002-Installations-Nachweisdokument PV-Anlagen Typ A ausfüllbar.pdf
    86 KB  (PDF) Download

ABGs

  • ALB Elektrische Energie - Strom, Vers. 012020.pdf
    399 KB  (PDF) Download

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